
Urkunden übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzungen
Sie möchten eine Urkunde übersetzen lassen? Für die Vorlage ausländischer Urkunden bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Universitäten oder anderen Institutionen wird häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Alphatrad erstellt beglaubigte Übersetzungen von Urkunden in zahlreichen Sprachkombinationen – zuverlässig, schnell und für den offiziellen Gebrauch.
Zu den häufig übersetzten Urkunden und Dokumenten gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Zeugnisse und Diplome.
Wichtiger Hinweis
Für die Vorlage ausländischer Urkunden bei deutschen Behörden und Institutionen wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Diese wird von einem entsprechend ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer angefertigt und mit Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel versehen.
Ob zusätzlich eine Apostille oder eine andere Form der Legalisation erforderlich ist, hängt vom Herkunftsland, der Urkunde und der zuständigen Behörde ab. Klären Sie die Anforderungen daher möglichst vor der Übersetzung mit der Stelle, bei der Sie die Urkunde einreichen möchten.
Welche Urkunden können Sie bei Alphatrad übersetzen lassen?
Wir übersetzen zahlreiche Arten von Urkunden und offiziellen Dokumenten für private, berufliche und behördliche Zwecke. Dazu gehören unter anderem:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurkunden und Scheidungsdokumente
- Sterbeurkunden
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- Diplome und Abschlussurkunden
- Führungszeugnisse
- weitere amtliche Urkunden und Bescheinigungen
Je nach Verwendungszweck kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein
So lassen Sie Ihre Urkunde beglaubigt übersetzen
01
Urkunde hochladen
Laden Sie das zu übersetzende Dokument hoch und geben Sie die gewünschten Sprachen sowie alle relevanten Informationen an.
02
Persönliches Angebot erhalten
Unsere Projektmanager analysieren Ihre Anfrage und senden Ihnen zeitnah ein transparentes, unverbindliches Angebot.
03
Beglaubigte Übersetzung erhalten
Nach Fertigstellung erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung je nach Bedarf zunächst digital und das Original per Post.
Lassen Sie jetzt Ihre Urkunde beglaubigt übersetzen

Beglaubigte Urkundenübersetzungen für Behörden und Institutionen
Unsere beglaubigten Übersetzungen von Urkunden werden von entsprechend ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzern angefertigt und mit Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel versehen. Sie eignen sich damit für die Vorlage bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Universitäten und anderen Institutionen, sofern diese eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
Fachgerechte Übersetzung Ihrer Urkunden
Bei offiziellen Dokumenten kommt es auf eine vollständige und präzise Wiedergabe aller Angaben an. Unsere erfahrenen Übersetzer berücksichtigen die sprachlichen und formalen Anforderungen von Urkunden und verwenden die passende Fachterminologie. Beglaubigte Übersetzungen werden von entsprechend qualifizierten Übersetzern angefertigt.


Über 40 Jahre Erfahrung mit offiziellen Dokumenten
Alphatrad verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung im Übersetzungsbereich. Unser Netzwerk aus qualifizierten Sprachexperten ermöglicht Übersetzungen von Urkunden in zahlreichen Sprachkombinationen – auch bei weniger häufigen Sprachen.
FAQ zur Übersetzung von Urkunden
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde erforderlich?
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig verlangt, wenn eine fremdsprachige Urkunde bei einer Behörde, einem Gericht, Standesamt, einer Universität oder einer anderen offiziellen Institution eingereicht wird. Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, entscheidet die jeweilige Stelle. Es empfiehlt sich daher, die Anforderungen vorab zu prüfen.
Wer darf Urkunden beglaubigt übersetzen?
In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen von entsprechend ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzern angefertigt. Die genaue Bezeichnung kann je nach Bundesland variieren. Der Übersetzer bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Was kostet die Übersetzung einer Urkunde?
Die Kosten hängen insbesondere von der Sprachkombination, dem Umfang der Urkunde, der Art der Beglaubigung und der gewünschten Bearbeitungszeit ab. Beglaubigte Übersetzungen sind bei Alphatrad ab 45 € zzgl. MwSt. erhältlich. Nach Prüfung Ihrer Urkunde erhalten Sie ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Wie lange dauert die Übersetzung einer Urkunde?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang und der Verfügbarkeit eines entsprechend qualifizierten Übersetzers ab. Bei vielen gängigen Sprachkombinationen kann die eingescannte Version bereits innerhalb weniger Werktage bereitgestellt werden. Die genaue Lieferzeit teilen wir Ihnen mit dem Angebot mit.
Muss ich das Original der Urkunde einsenden?
In vielen Fällen genügt für die Erstellung des Angebots und die Bearbeitung zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein Foto der vollständigen Urkunde. Ob für den jeweiligen Verwendungszweck später das Original oder eine bestimmte Form der Übersetzung erforderlich ist, sollten Sie mit der zuständigen Behörde oder Institution klären.
Muss eine Apostille auf der Urkunde ebenfalls übersetzt werden?
Wenn die Apostille zusammen mit der Urkunde bei einer Behörde oder Institution eingereicht wird, sollte sie in der Regel ebenfalls Bestandteil der Übersetzung sein. Am besten klären Sie bereits vor der Beauftragung, ob für Ihren konkreten Verwendungszweck eine Apostille erforderlich ist, damit Urkunde und Apostille gemeinsam übersetzt werden können.
Kann ich eine Urkunde ins Englische übersetzen lassen?
Ja. Alphatrad übersetzt Urkunden unter anderem ins Englische sowie aus dem Englischen ins Deutsche. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Sprachkombinationen möglich. Ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, hängt vom Verwendungszweck und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.